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02.08.2012

Land NRW meldet Stadtbahnausbau zur Mitfinanzierung an

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Das Land NRW meldet zur Mitfinanzierung durch den Bund auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) die Projekte der Stadtbahnverlängerung der Linie 1 von Senne nach Sennestadt, oberir­dische Stadtbahn mit einer Gesamtlänge von rd. 13,8 km sowie den Neubau der oberirdischen Stadtbahnlinie 5 zwischen dem Adenauerplatz über Radrennbahn bis Heepen.

Nach dem GVFG-Bundesprogramm stellt der Bund Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Im derzeit gültigen Finanzrahmen des GVFG-Bundesprogramms werden jährlich bundesweit rd. 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wird auf Vorschlag der Länder vom Bund aufgestellt und jährlich fortgeschrieben.^

Der Bund fördert Vorhaben mit bis zu 60 Prozent der zuwendungs­fähigen Kosten. Dazu kommt die Förderung durch das Land. Von Seiten des Landes wird als Fördervoraussetzung gefordert, dass das Vorhaben in einen Bedarfsplan aufgenommen wurde.

701855 / Quelle: Land NRW Staatskanzlei