Netz & Betrieb - Alle Artikel (Archiv)
02.08.2012
Land NRW meldet Stadtbahnausbau zur Mitfinanzierung an
Das Land NRW meldet zur Mitfinanzierung durch den Bund auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) die Projekte der Stadtbahnverlängerung der Linie 1 von Senne nach Sennestadt, oberirdische Stadtbahn mit einer Gesamtlänge von rd. 13,8 km sowie den Neubau der oberirdischen Stadtbahnlinie 5 zwischen dem Adenauerplatz über Radrennbahn bis Heepen.
Nach dem GVFG-Bundesprogramm stellt der Bund Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Im derzeit gültigen Finanzrahmen des GVFG-Bundesprogramms werden jährlich bundesweit rd. 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wird auf Vorschlag der Länder vom Bund aufgestellt und jährlich fortgeschrieben.^
Der Bund fördert Vorhaben mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Dazu kommt die Förderung durch das Land. Von Seiten des Landes wird als Fördervoraussetzung gefordert, dass das Vorhaben in einen Bedarfsplan aufgenommen wurde.
Nach dem GVFG-Bundesprogramm stellt der Bund Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Im derzeit gültigen Finanzrahmen des GVFG-Bundesprogramms werden jährlich bundesweit rd. 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wird auf Vorschlag der Länder vom Bund aufgestellt und jährlich fortgeschrieben.^
Der Bund fördert Vorhaben mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Dazu kommt die Förderung durch das Land. Von Seiten des Landes wird als Fördervoraussetzung gefordert, dass das Vorhaben in einen Bedarfsplan aufgenommen wurde.
701855 / Quelle: Land NRW Staatskanzlei